Team

Antonella Bizzini

Stellenleiterin und juristische Beraterin

lic.iur., Fachjuristin Arbeitsrecht (CAS der Universitäten Basel, St.Gallen, Zürich)

Isa Fuchs

Sekretariat und Arbeitszeugnisberatung

Verena Wüthrich-Peter

eidg. dipl. Berufs- und Laufbahnberaterin, Psychologin MSc ZFH

Zuzana Keller

MLaw, juristische Beraterin

David Maas

Rechtsanwalt, juristischer Berater

Daniela Giovanelli

lic. iur. juristische Beraterin

Leitbild

Zielsetzung
Die Infostelle Frau+Arbeit fördert die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben von Frauen und Männern. Sie ist spezialisiert auf die Lebensumstände von Frauen und berücksichtigt deren oft vielfältige und vielschichtige Bereiche in der Beratung. Die Beratungen stehen auch Männern offen.

Angebot
Die Infostelle ist eine Anlaufstelle zum Thema Arbeit. Die Anlaufstelle bietet Beratung und Information durch Fachpersonen. Das Angebot ist niederschwellig: Es ist kostengünstig, wir sind gut erreichbar und die Terminvergabe erfolgt rasch und bedürfnisgerecht. Das Angebot ist umfassend: Wir bieten Beratungen und Informationen zu sämtlichen Aspekten des Themas Arbeit. Zu diesen gehören z.B.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aus- und Weiterbildung, beruflicher Wiedereinstieg, Bewerbungs-Check und Coaching bei der Stellensuche, generell Fragen zum Arbeitsrecht, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Kündigung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Lohnfragen, Schwangerschaft, Mutterschaft und Vaterschaft, Diskriminierung, etc..

Grundhaltung
Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch in seinem Leben in Verantwortung gegenüber sich selber, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt steht. Zu dieser Verantwortung gehört auch, sich für die eigene Entwicklung einzusetzen und die eigenen Rechte zu kennen.

Beratungsverständnis
Respekt und Unvoreingenommenheit gegenüber jeder Person, unabhängig ihres Standes, ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer geschlechtlichen und ihrer sozialen Zugehörigkeit sind die Grundlagen für die Beratung. Wir anerkennen und respektieren die persönliche Realität der Klient*innen. Im Beratungsgespräch kann die Situation ausführlich dargelegt und können die Wünsche und Ziele formuliert werden. Die Beratungsperson unterstützt, liefert Informationen und Fachwissen, gibt eine Einschätzung zur Situation ab oder nimmt eine Gewichtung der Fakten im Kontext des Themas vor. Die Beratung ermöglicht den Ratsuchenden, realistische Lösungen zu entwickeln, die persönlichen Ressourcen im Thema zu erkennen und sich in eigener Verantwortung für den nächsten Schritt zu entscheiden.

Berufsrollen
Als Fachpersonen sorgen wir in unseren Fachgebieten dafür, dass wir durch qualifizierte Weiterbildungen stets vom aktuellen Berufswissen ausgehen können. Wir reflektieren die Arbeit als Berater*innen regelmässig und mit professioneller Unterstützung.

Trägerschaft / Geschichte

Die Trägerschaft der Infostelle Frau+Arbeit ist die Frauenzentrale Thurgau (www.frauenzentrale-tg.ch). Die Frauenzentrale Thurgau ist als Verein organisiert.

Vorgeschichte
Zwischen 1991 und 1995 engagierten sich der Vorstand der Frauenzentrale und diverse Mitglieder für die Schaffung eines Gleichstellungsbüros im Kanton Thurgau. Die grossen Thurgauer Frauenorganisationen gründeten auf Wunsch des Regierungsrates eine Stiftung unter dem Namen BENEFO (BEratungsNEtzFrauenOrganisationen), worin die Opferhilfe und die Schwangerschaftsberatungsstelle organisiert wurden. Der Regierungsrat hatte dies als Voraussetzung für die Finanzierung eines Gleichstellungsbüros verlangt. Die Finanzlage des Kantons verschlechterte sich daraufhin und die zugesagte Finanzierung für ein Gleichstellungsbüro wurde auf Eis gelegt. Das war ein herber Schlag ins Gesicht der engagierten Frauen.

Eröffnung der Anlaufstelle
Als im Juli 1996 das Gleichstellungsgesetz in Kraft trat, keimte neue Hoffnung auf. Denn aufgrund des Gleichstellungsgesetzes war es neu möglich, finanzielle Mittel für die Führung einer Beratungsstelle vom Bund zu erhalten, die sich der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben widmete. Auf Anregung eines Frauenforums nahm die Frauenzentrale die Sache in die Hand und reichte ein Gesuch ein beim Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Das Gesuch wurde bewilligt, die beantragten Gelder gesprochen und die Frauenzentrale eröffnete die Stelle am 1. Oktober 1998.

Die ersten Schritte
Die Stelle war die ersten zwei Jahre mit insgesamt 30 Stellenprozenten dotiert: 20 % für die juristische Beratung und den Aufbau der Stelle, 10 % Sekretariat. Der Start der Fachstelle, die zu Beginn den Namen trug „Beratungsstelle für Gleichstellungsfragen im Erwerbsleben“, verlief harzig. Das Gleichstellungsgesetz war selbst in Fachkreisen kaum bekannt, geschweige denn bei den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitgebern. Und auch der etwas komplizierte Namen sorgte manchmal mehr für Verwirrung als für Klarheit. Mit zunehmender Vernetzung und zunehmenden Bekanntheitsgrad nahmen immer mehr Frauen das Angebot einer Beratung wahr.

Anregungen
2001 wurde auf Empfehlung des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann das Konzept überprüft und die inhaltliche Erweiterung des Angebotes auf die Berufs- und Laufbahnberatung für Frauen als auch die räumliche Erweiterung des juristischen Angebotes auf die Region St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden geprüft. Schon 2002 konnte zusätzlich zur juristischen Beratung eine professionelle Berufs- und Laufbahnberatung angeboten werden. Gleichzeitig mit der Aufstockung wurde der Name geändert zu „Infostelle Frau+Arbeit“. Die Erweiterung der juristischen Beratung auf die Region wurde zunächst zurückgestellt, nach Anfragen aus dem Kanton SG und dem Kanton AR jedoch wieder thematisiert. Ab 01.01.04 stand die juristische Beratung explizit allen Frauen aus der Region AR, SG und TG offen.

Etablierung des Angebots
Ab 2004 unterstützten die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden die Infostelle Frau+Arbeit regelmässig mit finanziellen Mitteln. Ab 2007 beteiligte sich auch der Kanton Thurgau an der Finanzierung der Stelle. Die Nachfrage nach Beratungen stieg laufend. Entsprechend mussten, um den Zielen der Stelle weiterhin gerecht zu werden, auch die Stellenprozente erhöht werden.

Finanzierung

Die Infostelle wird heute durch die öffentliche Hand subventioniert und unterstützt durch Gönner*innen des Clubs der 500. Nebst dem grössten Geldgeber, dem Kanton Thurgau, unterstützen der Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie einige politische Gemeinden, Städte und Kirchgemeinden aus den Kantonen Thurgau und St. Gallen die Infostelle.

Infostelle frau+arbeit

Frauenfelderstrasse 4
8570 Weinfelden

Telefon 071 626 58 48
info@frauundarbeit.ch